Wie Sie die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie beantragen, ist vom zuständigen Kostenträger abhängig. Bei der Beantwortung Ihrer Fragen rund um das Thema Kostenübernahme einer Psychotherapie unterstützen wir Sie gerne! Vorab ein paar Informationen in aller Kürze.

Private Krankenversicherungen

In der Regel übernehmen Private Krankenversicherungen mindestens den deutlich überwiegenden Anteil der Kosten für eine Psychotherapie. Dies ist letztendlich jedoch immer von der Gestaltung Ihres Versicherungsvertrages abhängig. Bitte schauen Sie in ihren Vertrag, oder nehmen Sie vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsberater auf, um zu klären, ob und in welchem Rahmen die Kosten für eine Therapie erstattet werden. Verträge die die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie ausschließen, sind nach unserer Erfahrung äußerst selten.

Beihilfe

In der Regel wird mindestens der überwiegende Anteil der Behandlungskosten von Beihilfestellen  erstattet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle und Krankenkasse über die notwendigen Schritte zur Kostenübernahme einer Psychotherapie.

Selbstzahler

Als Selbstzahler richtet sich das für Sie zu entrichtende Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Melden Sie ich gerne falls Sie vorab weitere Fragen hierzu haben.

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  • Für Privatversicherte und Selbstzahler
  • Erwachsene, Kinder & Jugendliche
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  • Qualifiziert, wertschätzend, individuell

Gesetzliche Krankenversicherung

Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Behandlung in einer unserer Privatpraxen nicht. Eine Übersicht über Psychotherapeuten mit Kassensitz finden Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein oder auf dem Portal für Psychotherapeutensuche Therapie.de.