Was kostet eine Psychotherapie?

Euroscheine in verschiedenen Werten unter einer weißen Schutzmaske, symbolisierend die Kosten von Gesundheits- oder Therapiedienstleistungen
In Deutschland übernehmen gesetzliche und private Krankenversicherungen oft einen Teil der Kosten für Psychotherapie, je nach Tarif und Therapiebedarf. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf anerkannte Therapien, während die Erstattungsleistungen für Privatversicherte und Beamte stark variieren. Alternativ können Patienten die Kosten selbst tragen, was Bürokratie reduziert und oft kürzere Wartezeiten in Privatpraxen ermöglicht. Die Therapiedauer richtet sich nach der Schwere der Probleme und variiert entsprechend.

In Deutschland übernehmen Krankenversicherungen in der Regel mindestens einen Teil der Kosten für eine Psychotherapie. Die genauen Möglichkeiten variieren dabei je nach Versicherungstarif, Art der Krankenversicherung und individuellen Vereinbarungen.

Es gibt zwei Hauptarten von Krankenversicherungen in Deutschland: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Zusätzlich übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten bei Beamten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Psychotherapie als Selbstzahler zu finanzieren.

Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen

Wenn ein Patient Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, werden die Kosten für die Psychotherapie von der Krankenkasse für die Therapie in einer Psychotherapiepraxis mit einem Kassensitz übernommen. Eine Überweisung vom Arzt wird dafür nicht benötigt. Allerdings sind bei der Wahl der Therapie einige Dinge zu beachten.

Privatpraxen für Psychotherapie können nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Eine Psychotherapie für gesetzlich Versicherte Menschen in einer unserer Praxen in Köln und Bonn ist jederzeit als Selbstzahler möglich.

Akutbehandlung

Der Begriff der Akutbehandlung existiert nur im Kontext der Arbeit mit gesetzlich versicherten Patienten. Sie soll der Krisenintervention und Stabilisierung dienen.

Im Anschluss an eine Akutbehandlung kann, wenn nötig, eine längerfristige Psychotherapie durchgeführt werden. Dabei werden die Sitzungen, die als Akutbehandlung durchgeführt wurden, von der Stundenzahl einer anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie abgezogen.

Eine Akutbehandlung muss nicht im Voraus bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden, sie muss ihr jedoch für die Übernahme der Kosten gemeldet werden.

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und Beihilfe

Bei privat versicherten Patienten richten sich die Kosten für Psychotherapie Sitzungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen sind nicht einheitlich geregelt. Auch die privaten Krankenkassen erstatten meist nur die Kosten für die sogenannten Richtlininienverfahren: (kognitive) Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, psychoanalytische Psychotherapie und systematische Psychotherapie.

Je nach Versicherung ist es möglich, dass die Krankenkasse nicht die gesamten Kosten trägt und ein Teil der Kosten als Eigenanteil hinzugezahlt werden muss. Aus diesen Gründen ist es ratsam, vor dem Beginn einer Psychotherapie die genauen Bedingungen für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse abzuklären.

Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten. Meist ist dies der 2,3-fache Satz nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die private Krankenversicherung bietet in diesem Fall die Möglichkeit die restlichen Kosten der Therapie zumindest anteilig zu decken.

Für Beihilfeversicherte können mittlerweile für eine möglichst zeitnahe Kostenübernahme vom behandelnden Therapeuten in vielen Fällen sehr schnell und beinahe formlos 24 Therapiesitzungen à 50 Minuten beantragt werden. Sollte sich herausstellen, dass für einen nachhaltigen Behandlungserfolg eine längere Therapie notwendig ist, kann während der Kurzzeittherapie eine Langzeittherapie beantragt werden. Für die Bewilligung ist dabei ein Gutachten des behandelnden Psychotherapeuten erforderlich, in dem die Notwendigkeit der Langzeittherapie begründet wird. 

Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe übernimmt zumindest den überwiegenden Anteil der Kosten einer Psychotherapie, wenn die Voraussetzung der Diagnose einer psychischen Erkrankung erfüllt ist. Ob eine solche Diagnose gestellt werden kann, wird im Rahmen von bis zu 5 probatorischen Sitzungen geklärt.

Wieviele Sitzungen von der Beihilfe und der privaten Krankenkasse übernommen werden, ist vom individuellen Versicherungsvertrag abhängig. Bei Beamten werden von der Beihilfe neben den 5 probatorischen Sitzungen grundsätzlich bis zu 60 Sitzungen genehmigt wenn eine „psychische Störung mit Krankheitswert“ vorliegt. Durch einen Verlängerungsbericht des behandelnden Therapeuten können in Bedarfsfall weitere 20 Sitzungen, in absoluten Ausnahmefällen danach nochmal 20 Sitzungen beantragt werden, so dass im Höchstfall die Kosten für 100 Sitzungen von der Beihilfe zumindest anteilig übernommen werden. Die genehmigten Kontingente privater Krankenversicherungen unterscheiden sich stark. Manche Versicherungen erstatten ganz oder zumindest anteilig 25 Sitzungen pro Jahr, andere bis zu 50. Eine Anfrage bei Ihrer Krankenversicherung führt zu einer schnellen Klärung der Frage, für wieviele Sitzungen die Kosten ganz oder anteilig übernommen werden.

Bei der Wahl des Psychotherapeuten oder der Psychotherapiepraxis ist darauf zu achten, dass dort ein Therapieverfahren angeboten wird, welches von der Krankenkasse finanziert wird. In Deutschland werden die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die psychoanalytische Psychotherapie, die systematische Psychotherapie und die (kognitive) Verhaltenstherapie aufgrund ihrer guten wissenschaftlichen Fundierung als sogenannte Richtlinienverfahren anerkannt.

Bei dem Behandler muss es sich um einen ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten handeln, der über eine staatliche Approbation (also eine Zulassung) verfügt, um die Leistungen mit Krankenkassen abzurechnen. Diese Zulassung bedeutet auch, dass der Therapeut die hohen Qualifikationen und Standards erfüllt, die von den Krankenkassen vorausgesetzt werden. Psychotherapeutische Sitzungen bei Heilpraktikern werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Einige private Krankenversicherungen bezahlen diese Leistungen zumindest anteilig.

Psychotherapien, denen keine Diagnose mit Krankheitswert zugrunde liegt, wie eine Paartherapie oder eine Erziehungsberatung, zählen nicht zu den Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Ebenso werden Therapien mit dem primären Ziel der Persönlichkeitsentwicklung oder mit Fokus auf den beruflichen Erfolg nicht finanziert. Hierbei handelt es sich dann um ein privat zu finanzierendes Coaching.

Kostenübernahme durch die Heilfürsorge der Bundeswehr und für Bundespolizisten

Für Soldaten und Bundespolizisten gibt es besondere Regelungen zur Übernahme der Kosten einer Psychotherapie. Die Bundespsychotherapeutenkammer hat mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverteidigungsministerium gesonderte Verträge geschlossen, die die Behandlung von Soldaten und Bundespolizisten auch in Privatpraxen ermöglicht.

Psychotherapie als Selbstzahler

Auch gesetzlich versicherte Patienten können als Selbstzahler eine Psychotherapie in einer Privatpraxis wahrnehmen. Auch hier richten sich die Kosten für die Psychotherapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Über die zu erwartenden Kosten informieren wir Sie bereits vor der ersten Sitzung transparent und umfassend.

Vorteile bei der Finanzierung einer Psychotherapie als Selbstzahler

Die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen kann Vorteile mit sich bringen.

Der bürokratische Prozess der Antragstellung und die Wartezeit für eine Bewilligung der Therapie nach den probatorischen Sitzungen entfällt. Gesetzlich versicherte Patienten haben als Selbstzahler die Möglichkeit, Sitzungen in einer Privatpraxis wahrzunehmen, wo die Wartezeiten häufig bedeutend kürzer sind.

Durch das nicht Einbeziehen der Krankenkasse werden die Behandlungsdaten bezüglich der durchgeführten Psychotherapie nicht bei der Krankenkasse erfasst.

Mit wie vielen Sitzungen muss ich rechnen?

Die Antwort auf diese Frage ist so vielfältig wie die Menschen die sie stellen. Während einige Patienten bereits nach wenigen Sitzungen eine deutliche Verbesserung verspüren, benötigen andere einen längeren Atem. Geduld ist in jedem psychotherapeutischen Prozess ein hilfreicher Begleiter.

Viele Patienten stellen nach etwa 12 bis 20 Sitzungen eine spürbare Besserung ihrer Symptome fest. Diese Zahl kann jedoch stark variieren, abhängig von der Art der Therapie, der Schwere der Probleme und der individuellen Bereitschaft zur Veränderung.

Bei komplexeren psychischen Problemen oder tief verwurzelten Verhaltensmustern können durchaus 40 oder mehr Sitzungen notwendig sein. In solchen Fällen geht es nicht nur um die Linderung aktueller Symptome, sondern auch um eine grundlegende Aufarbeitung und Veränderung tief greifender Themen.

Ein wichtiger Aspekt ist auch die Therapeut-Patient-Beziehung. Eine vertrauensvolle und unterstützende Beziehung zum Therapeuten kann den Heilungsprozess beschleunigen und effektiver gestalten. Neben den angewandten Techniken spielt auch die Beziehungskomponente eine entscheidende Rolle.